Debatten im Landtag

Walker zur Wärmeplanung: Scharfstellung wird nur für ganze Kommunen stattfinden

Wann werden die rechtlichen Vorgaben zur Wärmeplanung scharf geschalten? Umweltministerin Thekla Walker machte unter anderem klar, dass es keine quartierbezogenen Beschlüsse geben wird.

Archivfoto: Thekla Walker spricht im Landtag bei einer Pressekonferenz.

dpa / Bernd Weißbrod)

Stuttgart. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) verdeutlicht in der Regierungsbefragung, wann und wie bundes- und landesrechtliche Vorgaben zur Wärmeplanung „scharf“ gestellt werden. Die FDP-Fraktion hat entsprechende Details erfragt.

Walker machte unter anderem klar, dass es keine quartierbezogenen Beschlüsse geben, sondern eine Scharfstellung nur für die ganze Kommune stattfinden werde, „immer auf Basis der Entscheidung in den Gemeinderäten zur Wärmeplanung“. Ab 2026 gelte das Gebäudeenergiegesetz allerdings ohnehin für die größeren Städte bundesweit und ab 2028 für alle anderen Kommunen.

Außerdem erläuterte Walker, wie sich bundes- und landesrechtliche Vorgabe unterschieden. Vor allem habe das Land eine Technologieoffenheit für zu nutzende Energiequellen beschlossen und die gelte auch, etwa die Netze „im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“ wenn später möglich auch für Wasserstoff zu nutzen. Und sie verlangte für alle, die zügig in die Planung gehen, einen „Speed-Bonus“. Als Beispiel nannte die Grüne Mannheim, wo dank der Flusswärme die Hälfte der Stadt versorgt werden könnte.

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