Meldestellen für Whistleblower bald Pflicht
Seit Juli gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Es soll helfen, Missstände und Gesetzesverstöße in Unternehmen aufzudecken. Vom Dezember an können Bußgelder verhängt werden, wenn Betriebe keinen internen Meldekanal für Whistleblower eingerichtet haben. Nur Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten sind dazu nicht verpflichtet.