Abgeordneter Jens Maier in Ruhestand versetzt
Karlsruhe. Richter müssen jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Wer sich aber politisch in einer Partei engagiert, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Personenzusammenschluss eingestuft wird, darf in den Ruhestand versetzt werden, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entschied und damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig bestätigte. (AZ: RiZ(R) 1/23).
Der Freistaat S...
Um diesen Inhalt lesen zu können,
loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch keinen Account haben, können Sie sich
hier einen anlegen.