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Gerichtsentscheidung

Grundlage für die Beurteilung fehlt

Leipzig. Die neue Personalentwicklungsbewertung für Soldaten ist im Soldatengesetz und in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht vorgesehen. Regelungen zur Personalentwicklungsbewertung dürfen daher nicht weiter angewendet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: BVerwG 1 WB 64.22). Geklagt hatte ein Oberfeldarzt, der in seiner dienstlichen Beurteilung vom Erstbeurteiler eine durchweg überdurchschnittliche Leistung attestiert bekommen hatte. In der Personalentwicklungsbewertung […]

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