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Degressive Abschreibung im Wohnungsbau kommt
Berlin. „Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für den Wohnungsbau kommt“, kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) an. Bislang kann die Bau- und Immobilienbranche eine lineare AfA von drei Prozent geltend machen.
Mit der degressiven AfA können Investoren im ersten Jahr nach Baubeginn sechs Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen – ohne Baukostenobergrenzen. In den folgenden Jahren können sie dann jeweils sechs Prozent des Restwerts abschreiben. Ein Wechsel zur linearen AfA ist dem Gesetzentwurf nach möglich.
Auf der Website des Bundesbauministeriums findet sich für die ersten beiden Jahre eine Beispielrechnung: Danach lassen sich bei 400 000 Euro Investitionskosten im ersten Jahr 24 000 Euro abschreiben (sechs Prozent von 400 000). Im zweiten Jahr sind es 22 560 Euro (bezogen auf den Restwert von 376 000 Euro aus dem ersten Jahr). Die degressive AfA gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen ab einem Effizienzstandard 55. Sie betrifft nur den (Miet-) Wohnungsbau und nicht die Eigenheimförderung. Die Regel soll für alle Bauprojekte ab dem 1. Oktober dieses Jahres gelten und zwar ab Baubeginn. Sie gilt also auch für Bauvorhaben, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt, die aber noch nicht begonnen wurden.
Mit den anfangs höheren Abschreibungen will die Politik der Bau- und Immobilienbranche mehr Liquidität verschaffen. „Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich“, sagt Geywitz.
Die Ministerin begründet den Wechsel von der linearen hin zur degressiven AfA aber auch damit, dass die degressive AfA den Wertverzehr von Wohngebäuden besser abbilde: „In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert.“ Die degressive AfA fördere die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Der Schritt erfolgt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung. „Ein völliger Einbruch der Bauwirtschaft würde dringend benötigte Kapazitäten gefährden und die sozialen Probleme am Wohnungsmarkt verschärfen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskabinetts. Das Gesetz zur degressiven AfA wird nun im Bundestag beraten und erfordert die Zustimmung der Bundesländer. Die Verabschiedung im Bundestag ist für den 10. November geplant.
Bis Ende September will das Bundesbauministerium ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. (leja)