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Prüfingenieure: Verantwortlich für die Sicherheit der Gebäude
Karlsruhe. „Man will die Besten der Besten haben, deshalb sind die Hürden hoch, denn auch die Verantwortung ist groß“, sagt Ralf Egner. Der Diplomingenieur aus Karlsruhe ist Vorsitzender der Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Baden-Württemberg. Schließlich garantiert ein Prüfingenieur für Bautechnik dafür, dass ein Gebäude Alltags- wie außergewöhnlichen Belastungen so standhält, wie Planer und Bauherr dies vorgesehen haben. Bundesweit gibt es etwa 550 Prüfingenieure, in Baden-Württemberg 93. Pro Jahr kommen zwei bis vier neue dazu, im nächsten Jahr scheiden acht aus.
Vier-Augen-Prinzip soll Risiken von Schäden minimieren
Das im Prüfverfahren niedergelegte Vier-Augen-Prinzip soll Risiken von Gebäudeschäden minimieren. „Es ist eine Qualitätssicherungsmaßnahme, eine hoheitliche Aufgabe, um Sicherheit und Gesundheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten“, so Egner. „Vorsorge ausüben ist Staatspflicht, der Prüfingenieur ein Helfer, um das umzusetzen.“ Seinen Ursprung hat das Berufsbild in der früheren Baupolizei. „Heute ist es mehr“, sagt Egner, „es geht nicht nur um die Aufsicht über planende Kollegen.“ Man müsse auch bereit sein, „die Verantwortung zu übernehmen“.
Voraussetzung, um als Prüfingenieur für Bautechnik anerkannt zu werden, ist ein Studium im Bauingenieurwesen oder eine ähnliche Ausbildung an Hochschule oder Universität. Dazu kommt der Nachweis von zehn Jahren praktischer Tätigkeit und zehn außergewöhnlicher Planungsprojekte. Die Anerkennung zum Prüfingenieur erfolgt nach Landesrecht, in Baden-Württemberg stellt man einen Antrag beim Ministerium für Wohnungsbau. Prüfingenieur kann man erst werden, wenn man mindestens 35 Jahre alt ist. Das Anerkennungsverfahren erfolgt in Stufen: Zunächst werden die eingereichten Planungsprojekte geprüft. Sollten diese den Kriterien genügen, folgt eine schriftliche Prüfung. Ist diese erfolgreich absolviert, gibt es ein mündliches Fachgespräch. Prüfingenieure Bautechnik gibt es in den Fachrichtungen Massivbau, Metall- und Stahlbau und Holzbau.
Beauftragt werden sie von der Baurechtsbehörde oder direkt vom Bauherrn. Vergibt die Baurechtsbehörde einen Prüfauftrag, muss der Bauherr dafür sorgen, dass der Bauwerksplaner die statische Berechnung und die Baupläne vorlegt. „Es muss nachgewiesen werden, dass die Bauteile die Last tragen“, erläutert Egner. „Auch die Ausführungspläne werden geprüft, ob die statische Berechnung im Plan auftaucht. Eventuelle Fehler auf dem Plan werden korrigiert, dann erst wird er gestempelt und freigegeben.“ Ein Prüfbericht geht an die Aufsichtsbehörde. Die erteilt dann die Baufreigabe – der Rote Punkt kann angeheftet werden.
Bauabläufe werden stichprobenartig überwacht
Die Bauprüfverordnung sieht eine stichprobenartige Überwachung der Bauabläufe vor. „Es soll sichergestellt werden, dass alles nach den Plänen gebaut wird“, sagt Egner. „Die Überwachungsprotokolle erhält schließlich die Baurechtsbehörde.“ Am Ende des Prozesses steht die Schlussüberwachungsbescheinigung, die die Baurechtsbehörde mit den Protokollen und anderen Unterlagen erhält. „Auch während der Prüfung bleibt der Kontakt mit der Baurechtsbehörde bestehen“, so Egner. „Stelle ich fest, dass abweichend von den Plänen gebaut wird, trete ich an die Baurechtsbehörde heran, die dann die Einstellung der Baustelle verfügt.“
Zwar kontrollieren die selbstständigen Prüfingenieure die Berechnung und Planung eines anderen Bauingenieurs, aber es ist nicht nur Rechnen. „Man muss seinen Mann stehen können, denn die Bewertung muss fachlich begründet sein, deshalb gehört viel Hintergrundwissen dazu.“ Viel hängt auch von der Art der Kommunikation ab. „Es muss ausgewogen sein, nicht stur und oberlehrerhaft“, sagt Egner. „Deshalb ist die persönliche Eignung für die Tätigkeit wichtig, der Umgang mit Menschen, wie man argumentiert.“ Finanziell ist die Aufgabe auf alle Fälle lukrativ. „Der Vorteil gegenüber den planenden Ingenieuren ist, dass nicht nach HOAI abgerechnet wird“, meint Egner.
Anerkennungsverfahren einmal im Jahr
Die Anerkennungsverfahren zum Prüfingenieur Bautechnik finden einmal im Jahr statt. Theoretisch kann man also innerhalb eines Jahres das Verfahren durchlaufen. „Die meisten Kollegen schaffen das nicht, ein Handicap sind schon einmal die zehn Projekte, die man nachweisen muss. Als selbstständiger Bauingenieur und Einzelkämpfer kann ich das kaum erreichen, man muss schon in einem größeren Büro arbeiten, um an solche Projekte zu kommen“, so Ralf Egner, Landes-Vorsitzender der Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik.