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Expertenbeitrag: Wenn sich der Auftrag nachträglich ändert
![Was tun, wenn sich zeigt, dass nachträgliche Änderungen am Auftrag nötig sind? Dies erfordert eine Bekanntmachung der Änderung im EU-Amtsblatt.](https://www.staatsanzeiger.de/wp-content/uploads/2023/07/Vergabe_Aufmacher_dpa_Westend61_LOUIS-CHRISTIAN_233469956-2100x1400.jpg)
Was tun, wenn sich zeigt, dass nachträgliche Änderungen am Auftrag nötig sind? Dies erfordert eine Bekanntmachung der Änderung im EU-Amtsblatt.
dpa/Westend61/LOUIS CHRISTIAN)