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Schiffsregister geht nach Hamburg
STUTTGART. Ohne weitere Aussprache hat der Landtag in der zweiten Lesung das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters verabschiedet.
Danach werden die in Baden-Württemberg bei den Amtsgerichten Heilbronn, Konstanz und Mannheim geführten Register künftig laut dem nun vom Landtag gebilligten Staatsvertrag auf die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen ohne weitere Kosten. Hierfür war nach Artikel 50 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg die Zustimmung des Landtags in Form eines Gesetzes erforderlich.
Quelle/Autor: Rainer Lang