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FDP zur Grundsteuer: „Verschonen Sie die Bürger mit dieser verkorksten Reform“
STUTTGART. In einem Punkt immerhin sind sich alle einig: Kein Grundsteuer-Modell, auch nicht jenes in Baden-Württemberg, ist gefeit vor Klagen. „Natürlich unterlag auch unsere Variante im Voraus einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Markus Rösler, „und wir können sagen, dass wir danach nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt sind, dass das Modell verfassungskonform ist.“ Endgültige Sicherheit gebe es allerdings erst, „wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat“.
Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) erinnerte in der von der FDP beantragten Debatte daran, dass es auch das Bundesverfassungsgericht war, das im Jahr 2018 die geltende Grundsteuer als verfassungswidrig beurteilt habe, besonders sei „die Feststellung der Einheitswerte als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz kritisiert worden. Das wiederum führe zur bemängelten Werteermittlung. Einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hätten davon lange profitiert und über Jahrzehnte zu wenig gezahlt – „aber das ging eben auch auf Kosten anderer“. Deshalb sei die Reform vonnöten.
„Verkorkste Grundsteuer“
Für die FDP verlangte Stephen Brauer vom Minister trotzdem, „zurück auf los“ zu gehen: „Verschonen Sie die Bürger im Land mit dieser verkorksten Reform der Grundsteuer.“ Er verwies auf den Titel der Debatte, wonach die angedachte Reform „teuer, kompliziert und verfassungswidrig“ ist. Tobias Wald, Finanzexperte der CDU-Fraktion, hielt scharf dagegen und nannte diese Überschrift und damit auch die Kritik „plump, irreführend, zynisch und vor allem inhaltlich völlig falsch“. Und er empfahl, in andere Bundesländer zu blicken, denn dort zeige sich, dass es auch dort erhebliche Probleme gebe, etwa in Rheinland-Pfalz, NRW oder in Bayern. Das baden-württembergische Modell sei im Vergleich das einfachste und transparenteste Grundsteuergesetz in ganz Deutschland.
„Wir lehnen die Reform absolut ab“, so Nicolas Fink (SPD), „denn sie ist zutiefst ungerecht.“ In Baden-Württemberg spiele es keine Rolle, welches Gebäude sich auf dem betreffenden Grundstück befindet. Das sei nicht gerecht und nicht sozialdemokratisch. Zugleich allerdings setzte auch der Esslinger Abgeordnete „ein Fragezeichen hinter das Wort verfassungswidrig“. Das sie einfach noch nicht klar, aber sobald „Gerichtsurteile vorliegen, lohnt sich eine Aktuelle Debatte auch wirklich wieder“. Dann könne ein Strich auf unter diese Frage gezogen werden. „Baden-Württembergs Sonderweg mag zwar weniger kompliziert sein als das Bundesmodell“, erklärte Rainer Podeswa (AfD). Er sei aber mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken behaftet. Auch das sein Grund, „warum sich die Glaubwürdigkeit der sie verantwortenden Parteien in diesem Land derzeit im Sinkflug befindet“.
Der Finanzminister zog eine ganz andere Zwischenbilanz, auch mit Verweis darauf, dass die kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg von Anfang an mitgetragen hätten, „und da vertrauen wir auf deren Wort“. Und zur tatsächlichen Höhe der neuen Grundsteuer könne er nur sagen: „Über die Festlegung der Hebesätze entscheiden am Ende die Kommunen.“ Nach Bauers Informationen haben inzwischen 86 Prozent aller Steuerpflichtigen „in ihr Schicksal gefügt und die Erklärung abgegeben“.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer