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Sachbearbeiter Waffenrecht: Auch Sportschützen und Böllervereine werden kontrolliert
LÖRRACH. Baden-Württemberg hat bei der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche eine weitere Verschärfung des Waffenrechts vorgeschlagen. „Wir haben hier eine klare Linie: Keine Waffen in die Hände von Extremisten“, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Deshalb müssen wir mit allen Mitteln über das Waffenrecht sicherstellen, dass nur absolut zuverlässige Personen in den Besitz von Waffen gelangen“, so Strobl weiter.
Damit alle, die einer Waffe bedürfen, diese haben können, gleichzeitig für die Gesellschaft aber ein größtmögliches Maß an Sicherheit gewährleistet ist, setzen die Mitarbeiter der Waffenbehörden Gesetze und Verordnungen des Waffenrechts um.
Behörde ist zuständig für waffenrechtliche Erlaubnisse
Die Waffenbehörde im Landratsamt Lörrach etwa ist zuständig für die waffenrechtlichen Erlaubnisse für viele Einwohner des Kreises. „Das Arbeitsfeld der Sachbearbeiter Waffenrecht ist aber erheblich größer“, erklärt Evi Lohrer, sachkundige Mitarbeiterin beim Landratsamt.
Zwar werden Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Verbringungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis von den Mitarbeitern ausgestellt, es geht aber auch um die Bearbeitung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen oder auch die Überwachung von Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten nach dem Waffen- oder Sprengstoffgesetz. „Das Waffenrecht mit den Ausführungsverordnungen ist sehr umfangreich“, erklärt Lohrer. „Deshalb ist eine verwaltungsrechtliche Qualifikation wichtig, die Mitarbeitenden müssen ja auch Verfügungen machen, es reicht also nicht, dass sich einer mit einer Waffenart auskennt.“
Voraussetzung für das Arbeitsfeld ist etwa ein abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts – Public Management, oder ein Abschluss als Diplomverwaltungswirt, Verwaltungsfachwirtin, Rechtsfachwirt, als Wirtschaftsjuristin oder als Bachelor of Laws. Zusätzliche Fachkunde wird über Seminare oder Inhouse-Schulungen vermittelt.
Ein typischer Fall im Arbeitsalltag ist etwa, wenn ein Jäger nach Abschluss der Jagdprüfung bei der Jagdbehörde einen Jagdschein beantragt und sich dann eine Jagdwaffe zulegen möchte. „Jeder Waffenerwerb muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden“, sagt Lohrer. „Dann muss die Waffenbesitzkarte beantragt werden.“
Auch der Verkauf wird dokumentiert, sodass der Verbleib einer Waffe immer nachverfolgt werden kann. „Beim Erwerb der Waffenbesitzkarte prüfen wir den Bedarf des Antragstellers, seine Eignung und die Zuverlässigkeit, etwa auch, ob Vorstrafen vorliegen, und welche Waffe er besitzt.“
Einen anderen Ablauf gibt es bei Sportschützen, die ihr waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen müssen, oder Personen, die einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Prüfung, ob derjenige, der eine Waffe möchte, auch zuverlässig ist, sei essenziell, betont Lohrer. „Wenn Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, kann ein psychologisches Gutachten angefordert werden“, sagt Lohrer (siehe Kasten). Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Überprüfung von Schießständen der Schützenvereine. „Diese müssen alle vier Jahre überprüft werden“, so Lohrer. „Auch bei einer baulichen Veränderung am Schießstand ist eine Abnahme erforderlich.“
Dazu kommt der gewerbliche und nichtgewerbliche Umgang mit Sprengstoff, für den eine Sprengstofferlaubnis erteilt werden muss. „Das reicht von der Produktion von Airbags über Sportschützen, die ihre Munition selbst laden, bis zum Böllerverein“, sagt Lohrer.
Geprüft wird auch, ob Mängel beseitigt wurden
Ebenso muss die Aufbewahrung von Waffen, Munition und Sprengmitteln kontrolliert oder dann auch geprüft werden, ob Mängel beseitigt wurden. Wie mit ererbten Waffen umzugehen ist, regelt ebenfalls die Waffenbehörde. Ebenso werden hier die Europäischen Feuerwaffenpässe ausgestellt, wenn etwa ein Jäger seine Waffe bei einer Jagdeinladung mit über die Grenze nehmen will. Wird eine Waffe ins Ausland verkauft, braucht es eine Verbringungserlaubnis.
„Das Arbeitsfeld ist sehr umfangreich und wird jedenfalls nicht langweilig“, meint Lohrer. Es gibt Schnittstellen zu anderen Behörden wie dem Veterinär- oder Jagdamt, aber auch zum Gewerbe, der Umweltbehörde, der Polizei oder dem Landeskriminalamt. „Es ist kein Fall wie der andere, und man hat mit vielen interessanten Leuten zu tun“, erklärt Lohrer.
Noch intensiver die persönliche Eignung prüfen
Wenn es zu Straftaten mit Waffen von psychisch belasteten Menschen kommt, wird über eine genauere Prüfung des Waffenbesitzes diskutiert. Auf der Innenministerkonferenz war das auch Thema.
Zur Verschärfung des Waffenrechts habe man zwar keine Verständigung erzielen können, so Andy Grote, Sprecher der A-Länder auf der IMK. Er hält es aber für „unabdingbar, zukünftig noch intensiver vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die persönliche Eignung zu prüfen, und hierbei insbesondere die generelle Vorlage eines psychologischen Zeugnisses zur Pflicht zu machen“, betont Grote.