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Hoffmeister-Kraut zur Rückzahlungspflicht: Kein Unternehmen werde in Schwierigkeiten geraten
STUTTGART. Bei der Regierungsbefragung forderte die FDP von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) Aufklärung über „Ungereimtheiten beim Rückzahlungsverfahren der Corona-Soforthilfe“ – zumal diese ursprünglich als nicht rückzahlbar beworben worden seien.
Die Ministerin betonte, dass die zweckentsprechende Verwendung das ausschlaggebende Kriterium sei. Sie versicherte, dass aufgrund der Rückzahlungspflicht kein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werde. 84700 Rückforderungsbescheide seien ausgestellt worden mit einer durchschnittlichen Höhe von durchschnittlich 6750 Euro. Der gemeldete Rückzahlungsbedarf hat nach Angaben der CDU-Politikerin ein Volumen von 599 Millionen Euro. Hoffmeister-Kraut verwies darauf, dass im Rahmen der Soforthilfe in 580.000 Fällen Zuschüsse in Höhe von elf Milliarden Euro gezahlt worden seien. lang
Quelle/Autor: Rainer Lang