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Wer unterstützt die Frauenhäuser?: Das Land verweist auf den Bund
STUTTGART. Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg müssen verlässlich finanziell unterstützt werden – darin sind sich Grüne, CDU, Liberale und Sozialdemokraten im Grundsatz einig. Ein Gesetzentwurf der SPD zur deutlichen Erhöhung der Mittel wird dennoch keine Mehrheit finden.
Christine Neumann-Martin (CDU) sprach in der Ersten Lesung im Landtag „von einer Nebelkerze“. Jeder Fall von Gewalt häuslicher Gewalt sei einer zu viel. Ihre Fraktion setze sich „weiter mit aller Kraft für die Sicherheit von Frauen und Kindern im Land ein, deshalb lehnen wir ihren Gesetzentwurf ganz klar ab“, so die frauenpolitische Sprecherin. Für die Grünen räumte Stefanie Seemann offen ein, dass das Land auf die von der Ampelkoalition angekündigten bundesweiten Neuregelungen ab 2025 warten wolle. Die derzeitige Finanzierungslandschaft sei „lückenhaft und gleicht einem Flickenteppich“, eine bundesweite Reform der Frauenhausfinanzierung dringend nötig.
Brief von 38 Frauenhäusern
„Nur eine starke institutionelle einzelfallunabhängige Förderung sichert den Schutz für alle gefährdeten Frauen und deren Kinder, bitte machen Sie sich stark für ein Frauenhausfinanzierungsgesetz Baden-Württemberg“, zitierte Dorothea Kliche-Behnke (SPD) aus dem Brief an das Sozialministerium den 38 von 44 Frauenhäusern unterzeichnet haben. Noch immer sei im Land eine Frage des Wohnorts, „wie gut ich als Frau vor Gewalt geschützt bin“. Eine Schwäche der bestehenden Regelungen bestehe außerdem darin, dass „die Kommunen bei der Bewältigung der Gewalt gegen Frauen allein gelassen werden“, wiewohl 2021 115.342 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden seien, „und das sind nur diejenigen Fälle, die polizeilich erfasst wurden“.
Niko Reith (FDP) lobte den Vorstoß der SPD als „richtig und wichtig“, denn die Kommunen und privaten Träger bräuchten „aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs und explodierender Energiekosten jetzt eine finanzielle Sicherung“. Es sei aber zu befürchten, „dass die Landesregierung sich einmal mehr zurücklehnt und die Unterstützung des Bundes abwartet, das würden wir nicht zum ersten Mal erleben“.
Haushaltsmittel seien bereits versiebenfacht worden
Die zuständige Staatssekretärin im Sozialministerium Ute Leidig (Grüne) versuchte, mit Zahlen dagegen zu halten. Die Haushaltsmittel des Landes seien seit 2016 versiebenfacht worden, die Angebote von 785 auf 835 Plätze erhöht worden, zugleich aber die Kommunen „als örtlich Soziallhilfeträger zuständig für die Einrichtung und Ausstattung“. Der Gesetzentwurf der SPD missachte diesen Grundsatz. Ohnehin sei das Land dennoch in die Mitfinanzierung eingestiegen, etwa in Prävention und Nachsorge. „Wir tun hier einiges“, so Leidig. Auch unterstützt sie die Forderung nach einem Rechtsanspruch, weil Frauen nicht durch eine unsichere Finanzierung zusätzlich belastet werden dürften. Auch in dieser Frage sei allerdings der Bund zuständig.
Carola Wolle (AfD) schlug den Bogen von der Frauenhausfinanzierung zur Migrationspolitik. Sie müsse „den weißen Elefanten im Raum ansprechen“. Frauenhäuser würden vor allem vom Migrantinnen frequentiert, „diesen Frauen helfen Sie am meisten durch strikte Abschiebung der häuslichen Gewalttäter“. Außerdem werde mit dem SPD-Gesetzentwurf „ein Bürokratie-Monster“ geschaffen, etwa durch die Vorschriften zur Personalausstattung mit Sozialpädagogen und Kinderpflegern.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer