Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst: „Besser spät als nie“
KEHL. Aktuell besolden der Bund und die Länder ihre Beamtinnen und Beamten nicht adäquat – die Besoldung der Beamten in Bund, Land und bei den Kommunen ist grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen. Mit umfangreichen gesetzlichen Anpassungen sollen das Vier-Säulen-Modell und somit die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.
Mit Blick auf die vielen unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst, für die es immer weniger gut ausgebildete Fachkräfte gibt, besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist also wenig überraschend, dass die geringe Bezahlung und die teilweise damit einhergehende mangelnde Wertschätzung zu einem Unmut der Beamtinnen und Beamten führen kann.
Doch ist dies ein Grund zur Freude? Helfen die Änderungen weiter oder sind sie nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?
Beamte fallen durch ein Raster
Es wurde längst überfällig, den Beamtinnen und Beamten Zugeständnisse zu machen, denn nüchtern betrachtet, fallen sie durch ein Raster, beispielsweise bei der leistungsorientierten Bezahlung und dem 13. Monatsgehalt, welche beispielsweise die tarifbeschäftigten Angestellten erhalten. Kein Wunder, dass die Anerkennung auf der Strecke bleibt. Gleichzeitig verpflichteten sie sich jedoch gegenüber ihren Dienstherren “die Füße stillzuhalten”, indem sie beispielsweise nicht in den Arbeitskampf eintreten, also nicht streiken dürfen.
Nichtsdestotrotz gibt es ein Licht am Ende des Tunnels. Mit der Besoldungsanpassung im mittleren und gehobenen Dienst ist der erste Schritt zu mehr Gerechtigkeit getan. Aus Sicht angehender Beamtinnen und Beamten stellt die Besoldungserhöhung eine Attraktivitätssteigerung dar und könnte der Flaute an Bewerbungen im öffentlichen Dienst entgegenwirken.
Darüber hinaus muss, auch aufgrund der aktuell stark steigenden Inflation, der Landesgesetzgeber künftig rechtzeitig aktiv werden und die Besoldung auch ohne gerichtliche Verpflichtung anpassen.
Quelle/Autor: Gina Thum, Anna-Lena Weiß, Andre Zimmermann, Lennart Schmeißer und Joschka Schmidt