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Geheimwettbewerb: Wie umgehen mit Angeboten von Schwesterunternehmen?
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Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht allein auf die Versicherung von Schwesterunternehmen vertrauen, sie hätten sich bei der Ausschreibung wettbewerbskonform verhalten. Die Anbieter müssen einen vermuteten Verstoß gegen den Geheimwettbewerb widerlegen.
dpa-tmn/Christin Klose)