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SPD legt Gesetzentwurf für Mindestlohngesetz vor, Fraktionen lehnen ihn ab
STUTTGART. Die SPD lässt nicht locker. Nach einem gescheiterten Anlauf vor zwei Jahren hat die Fraktion erneut einen Gesetzentwurf vorgelegt zur Änderung des seit 2013 geltenden Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge. Boris Weirauch warf Grünen und CDU vor, die Vorschläge der SPD in den Koalitionsvertrag übernommen zu haben. Umgekehrt meinte Felix Herkens (Grüne), die SPD habe einfach die Koalitionsvereinbarung abgeschrieben.
Herkens hat rechtliche Bedenken gegenüber dem SPD-Entwurf und plädiert genauso wie sein CDU-Kollege Manuel Hailfinger dafür, sich bei der Novellierung Zeit zu lassen. Herkens will ein „rechtssicheres und umsetzbares Gesetz“ und Hailfinger kommt es „auf einen ganz klaren Bürokratieabbau“ an. Herkens bekräftigte, dass sich seit 2013 gezeigt habe, dass das Gesetz wirksam sei. Denn die Regelungen im Gesetz würden Mindestentgelte und Tariflöhne bei den bietenden Unternehmen und bei den Nach- und Verleihunternehmen sichern.
CDU sieht zu viel Bürokratie im SPD-Entwurf
Auch Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte, dass die Koalition eine Novellierung plane. Sie sieht im Entwurf der SPD zu viel bürokratischen Mehraufwand und mögliche Konflikte mit dem europäischen Recht. Vor allem will sie angesichts der aktuellen Herausforderungen die Unternehmen im Land nicht mit weiteren bürokratischen Vorgaben belasten. Während die FDP dafür plädiert, das Gesetz ganz abzuschaffen, warf die AfD der SPD vor, mit ihrem Entwurf nur noch mehr Bürokratie zu schaffen und ihr ramponiertes soziales Image aufbessern zu wollen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu überwiesen.
Weirauch hält es für bedenklich, dass in Baden-Württemberg nur noch jeder jeder zweite Arbeitnehmer und jede zweite Arbeitnehmerin unter dem Dach eines Tarifvertrags ist. Seiner Ansicht nach dürfen Unternehmen, die vorsätzlich Tarifverträge unterlaufen, nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen müssen sich nach dem SPD-Entwurf den jeweiligen branchenspezifischen Tarifverträgen unterwerfen, wenn sie sich erfolgreich um öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg bemühen wollen
SPD schlägt vergabespezifischen Mindestlohn vor
Außerdem schlägt die SPD vor, einen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe der Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder einzuführen. Wenn man die tarifvertraglich festgelegte Jahressonderzahlung mit einbezieht. Das wären 13,13 Euro brutto, also 1,13 Euro über dem bundesgesetzlichen Mindestlohn. Ferner sieht der Entwurf vor, bei der Vergabe der öffentlichen Hand sozial- und umweltbezogene Kriterien sowie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zu berücksichtigen.
Für Weirauch ist klar: „Unser Gesetzentwurf sorgt im Bereich der öffentlichen Hand für faire Wettbewerbsbedingungen, für mehr Geld für Menschen in den unteren Lohngruppen. Er entzieht der Tarifflucht von Unternehmen die Grundlage und schafft Anreize für eine Rekommunalisierung insbesondere von Dienstleistungen im öffentlichen Sektor“. Deshalb geht Weihrauch nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zuversichtlich in die weiteren parlamentarischen Beratungen.
Quelle/Autor: Rainer Lang