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Debatten im Landtag vom 9. und 10. November 2022

Ganztagsbetreuung: „Gesetzentwurf stiftet vor allem Verwirrung“

Der Landtag hat eine Änderung des Schulgesetzes verabschiedet, um die Grundlagen für Ganztagsbetreuung zu schaffen. SPD und FDP kritisieren die Novelle als mangelhaft.

STUTTGART. Schon in der vergangenen Legislaturperiode noch monatelang darum gerungen, in trockenen Tüchern ist es noch immer nicht: Das Land will, dass der Bund die Betreuungsangebote im Land für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren als förderfähig im Sinne des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsschule anerkennt. Der Landtag hat eine Änderung des Schulgesetzes verabschiedet, um die Grundlagen zu schaffen.

Es gehe um 358 Millionen Euro, verteidigte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) das umstrittene Projekt, „denn würden diese Gelder nicht kommen, hätten wir ein echtes Problem, den Rechtsanspruch umzusetzen“. Die notwendigen Vereinbarungen mit dem Bund seien „kurz vor der Unterschrift“, an die Mittel zugunsten der Kommunen aber nur auf Basis der vorgelegten Neuerungen zu kommen.

Sozialdemokraten und Liberale kritisieren die Novelle. „Um Gelder des Bundes nicht zu verlieren, legen Sie einen inhaltlich mangelhaften Gesetzentwurf vor“, so die Stuttgarter SPD-Abgeordnete Katrin Steinhülb-Joos, die selber Schulleiterin war. Die Personalausstattung fehle ebenso wie eine ehrliche Kostenberechnung und Qualitätsstandards. Der Gesetzentwurf sei „unausgegoren, und er stiftet vor allem eines: Verwirrung“, monierte auch Dennis Birkstock (FDP). Der Landesregierung fehle jegliche Vision, wie eine gelingende Ganztagsbetreuung unter Beteiligung von Vereinen, Jugendverbänden, Kirchen und anderen Akteuren aussehen könnte.

„Ein erster wichtiger Schritt“

Vor vielen Jahren und damals noch in der Opposition hatten sich die Grünen für die verlässliche Ganztagsschule eingesetzt mit einer Rhythmisierung aus Unterricht und Betreuung, zu festen Zeiten und an mindestens drei Tagen pro Woche. Inzwischen setzen die Grünen auch auf „externe Bildungspartner“, so Nadyne Saint-Cast, denn der Ganztag lebe von vielen Akteuren, den kommunalen Nachmittagsbetreuungskräften und den außerschulischen Angeboten in Sport- und Musikvereinen oder den Jugendzentren. Angestrebt werde ein intensiver Dialog, um einen „guten Ganztag“ vorzubereiten und umzusetzen. Für die Grünen sei die Schulgesetzänderung „ein erster wichtiger Schritt, um unsere Grundschulen zu stärken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und allen Kindern eine gute und ganzheitliche Bildung zu eröffnen“.

Auch Alexander Becker (CDU) lobte das Vorgehen. Baden-Württemberg verfüge über eine sehr vielfältige Betreuungslandschaft, die zu Recht Berücksichtigung finde. Schulische würden durch kommunale Angebote ergänzt, um auf diese Weise familienfreundliche Verweilzeiten zu ermöglichen.

Gesetzentwurf müsse grundlegend überarbeitet werden

Die AfD verlangt, die vorgesehenen Mittel in die Familienförderung statt in den Ganztag zu stecken. Kinder hätten ein Anrecht auf Fachkräfte, erklärte Hans-Peter Hörner, „und die heißen Mama und Papa und Oma und Opa“. Kinder brauchten Eltern und Verständnis und neben der Schule auch Alltagserfahrungen. Der Gesetzentwurf müsse grundlegend überarbeitet werden.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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9. und 10. November 2022