FREIBURG. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat Gemeinderäte gestärkt, die das Instrument des Vorkaufsrechts nutzen, um neue Flächen für Wohnbebauung zu erschließen. In einem Urteil hoben die Richter hervor, dass es legitim sei, solche Beschlüsse zu fassen, wenn es um das Allgemeinwohl gehe. Das sei in der Frage, Wohnraum zu schaffen, gegeben.
Im konkreten Fall war der Gemeinderat von Freiburg auf Anraten der Stadtverwaltung Kaufverträgen von Investoren mit Eigentümern entgegengetreten...
Um diesen Inhalt lesen zu können,
loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch keinen Account haben, können Sie sich
hier einen anlegen.