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Untersuchungsausschuss Polizeiaffäre

Hintergründe zum Untersuchungsausschuss: 60 Kartons mit 420 000 Seiten Material

Am 23. September steigt der parlamentarische Untersuchungsausschuss, in dem es auch um Thomas Strobls Brief-Affäre geht, in die Zeugenvernehmungen ein. Der Innenminister wird als Erster vernommen und will aussagen, jedenfalls zu einzelnen Punkten.

Wer soll das lesen? Diese Frage stellt sich jedem Untersuchungsausschuss, ob es nun um den Schlossgarten-Polizeieinsatz (Bild) oder den Inspekteur der Polizei geht.

dpa/Franziska Kraufmann)

Wie wollen die Abgeordneten vorgehen?

Die Ausgangslage ist schon allein deshalb pikant, weil die CDU in der vergangenen Legislaturperiode im Zulagen-Untersuchungsausschuss rund um Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) vorexerziert hat, dass Koalitionspartner keineswegs immer den Schulterschluss üben müssen.

Diesmal waren die Grünen, die mit der Rechtsanwältin Daniela Evers turnusmäßig die Vorsitzende stellen, einverstanden, „nach intensiver Diskussion“, wie es hieß, sich an den Geheimschutzvorkehrungen früherer Untersuchungsausschüsse zu orientieren. Will heißen: so oft wie möglich und so viele Themen wie möglich in öffentlicher Sitzung behandeln. Die CDU hätte sich auch mehr nicht öffentliche Beratungen vorstellen können.

Ebenfalls eher Oppositionstaktik entspricht, dass Strobl als Erster gehört wird: Anders als der damalige CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus, der im Ausschuss zum Schlossgarten-Polizeieinsatz ganz zum Schluss an die Reihe kam, kann Strobl sich so nicht an den Aussagen anderer Beteiligter orientieren.

Alle Infos zum Untersuchungsausschuss lesen Sie in unserer Themenübersicht „Untersuchungsausschuss Polizeiaffäre“.

Um welche Themen geht es?

Ausgangspunkt ist der Vorwurf des Machtmissbrauchs gegen den suspendierten ranghöchsten Polizeibeamten im Land, Andreas Renner. Beleuchtet werden soll aber auch die Beförderungspraxis bei der Polizei, vor allem die Besetzung von Spitzenämtern.

Und Strobl selber hat sich in den Mittelpunkt gerückt, indem er in einer Sitzung des Innenausschusses Anfang Mai erklärte, ein Schreiben des Anwalts von Renner einen Tag vor Weihnachten 2021 an einen einzigen Journalisten weitergegeben zu haben, um für „maximale Transparenz“ in dieser Sache zu sorgen.

Inzwischen sagt der Innenminister, hätte er gewusst, „was das für eine Welle macht“, hätte er versucht, auf andere Weise Transparenz herzustellen. Denn den Untersuchungsausschuss brauche „ja keine Socke“.

Wie aufwendig wird die Arbeit?

Bisher terminiert sind fünf Sitzungen, jeweils eine pro Monat bis zum 23. Januar. Der Umfang der angelieferten Akten lässt indessen erahnen, dass deutlich längere Beratungen nötig sein werden. Denn allein aus dem Innenministerium sind 60 Kartons mit 420 000 Seiten Material an die Fraktionen gegangen.

Auf 87 Seiten hat die Regierung außerdem Fragen der befassten Parlamentarier beantwortet. Ausgeführt wird unter anderem, dass es bei der Landespolizei in den vergangenen fünf Jahren 86 Verdachtsfälle sexueller Belästigung gab. Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Inspekteur der Polizei wandten sich fünf Personen an die beim Landespolizeipräsidium eingerichtete Anlaufstelle.

Bekannt wurde durch den Regierungsbericht auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen Renner ermittelt, sondern auch wegen des Verbreitens pornografischer Inhalte durch Versendung von Bilddateien.

Sind neue Wendungen zu erwarten?

Viele Untersuchungsausschüsse haben eine Eigendynamik entwickelt. 2004 stolperten über einen Randaspekt im FlowTex-Ausschuss zum Milliardenbetrug mit Bohrmaschinen sogar zwei FDP-Minister, Walter Döring (Wirtschaft) und Corinna Werwigk-Hertneck (Justiz).

Diesmal hängen wie ein Damoklesschwert die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Innenminister vor allem über den CDU-Abgeordneten in dem Gremium. Seit vier Monaten brütet die Staatsanwaltschaft Stuttgart über den Ermittlungen gegen Strobl wegen des Verdachts der Anstiftung zur Weitergabe verbotener Mitteilungen. Orakelt wird nicht nur in der CDU und beim Koalitionspartner Grüne darüber, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte, insbesondere was bei einer Einstellung der Ermittlungen unter Auflagen geschehen würde.

Die Strafprozessordnung regelt, wie derartige Auflagen aussehen müssen, „die geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“. Darunter sind ein Geldbetrag an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung, aber auch die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. Selbst im Innenministerium können sich Juristen aber nicht vorstellen, dass ein stellvertretender Ministerpräsident bei derartigen Auflagen im Amt bleiben kann – ganz zu schweigen von der Variante, dass nicht eingestellt wird, sondern das Verfahren zur Anklage führt.

Bisher zwölf Beweisanträge beschlossen

Der Untersuchungsausschuss hat 14 Mitglieder, wobei die Grünen fünf stellen, die CDU vier, die SPD und die FDP je zwei und die AfD eines. Gemeinsam beschlossen sind zwölf Beweisanträge. Geleitet wird er von Daniela Evers (Grüne). Ihr Stellvertreter ist Boris Weirauch (SPD), ebenfalls ein Jurist.

Der offizielle Titel des Ausschusses lautet: „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg.“

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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