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Traumaambulanzen: „Trotz Rechtsanspruch ist keine rasche Versorgung sichergestellt“
Aus Sicht der Landespsychotherapeutenkammer und des Opferschutzvereins BIOS-BW gibt es in Baden-Württemberg zu wenig Traumaambulanzen. Daher sei trotz Rechtsanspruch der Opfer eine rasche Versorgung nicht sichergestellt. Das Sozialministerium weist den Vorwurf entschieden zurück.