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„Nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung so lange braucht“
STUTTGART. Innenminister Thomas Strobl (CDU) will notwendige Anpassungen an die im Jahr 2021 geänderten Bundesregelungen vornehmen. Dafür hat er das Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes in den Landtag eingebracht. „Als Garant unserer wehrhaften Demokratie muss ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet werden“, so der Innenminister.
Es gehe unter anderem darum, Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angemessen umzusetzen, aber auch einen Gleichklang im Telekommunikations- sowie im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz herzustellen. „Wir gehören zu den Ersten“, so Strobl, „die die Rechtsprechung in Landesrecht umsetzen.“
FDP drängt zur Eile
Die Opposition dagegen drängt zur Eile. „Angesichts der klaren Anforderungen des Gerichts und der Vorlage des Bundesgesetzgebers ist es nicht zu verstehen, warum Innenminister Strobl für die Änderung so lange braucht“, moniert Nico Weinmann (FDP). Gern gebe sich der Innenminister „markig, wenn er sagt, er gehe bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen“. Jetzt müsse er aber schleunigst mit den Änderungen auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehren.
Oliver Hildenbrand (Grüne) nutzte die Gelegenheit, um auf die Bedeutung des Verfassungsschutzes hinzuweisen. Der sei eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft, denn die Demokratie lebe vom Engagement einer lebendigen Zivilgesellschaft: „Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung muss aber selbstverständlich auch durch den Staat und seine Institutionen gewährleistet und geschützt werden.“ Dabei kämen dem Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern natürlich gleichermaßen anspruchs- wie verantwortungsvolle Aufgaben zu. Konkret sei zum Beispiel „sehr notwendig“, die Abrufregelungen im Landesverfassungsschutzgesetz klarer und strenger zu fassen.
Für die CDU schlug Thomas Blenke den Bogen zur AfD, die sich in eine Opferrolle begebe, „als vom Verfassungsschutz irgendwie verfolgt“. Er wolle „klipp und klar sagen: Unsere Verfassungsschutzämter treffen ihre Beurteilungen, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, nach rein fachlichen Kriterien“.
SPD: Kein Verfassungsästhet
Hans-Jürgen Goßner (AfD) begrüßte die Begrenzung der Allmacht, etwa weil ein Auskunftsrecht für Telemediendaten künftig nur bestehe, wenn tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall vorlägen.
„Der Innenminister hat im Oktober 2017 bei der Diskussion über genau das Gesetz, das wir heute zum ersten Mal und wahrscheinlich noch weitere Male ändern müssen, von sich gesagt, er sei ein Verfassungsästhet“, erinnerte Sascha Binder (SPD). Das sei aber „aus mehreren Gründen zweifelhaft“. Vor allem weil Strobl den Kampf gegen die Kriminalität und die Wehrhaftigkeit der Demokratie gegen den Datenschutz ausspiele mit seiner Behauptung,dass es Menschen wichtiger sei, Daten zu schützen als Menschen vor Kriminalität. „Wer so eine Verfassungsabwägung macht, ist kein Verfassungsästhet und verunsichert genau diejenigen“, sagte der SPD-Fraktionsvize, „die für uns draußen auf der Straße wehrhaft gegenüber der Demokratie sein müssen.“