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Neue Website: Ausschreibungsdienst des Staatsanzeigers setzt auf Service

Die neue Webseite des Ausschreibungsdienstes des Staatsanzeigers ist online. Hier können Vergabestellen Hilfe erhalten oder auch das komplette Verfahren an einen Fachmann übergeben. Außerdem sind auf der Seite die Schulungen und Blogbeiträge des Staatsanzeigers zu Vergabethemen eingebunden.

Vergabethemen verständlich aufbereitet - auf der neuen Webseite des Ausschreibungsdienstes des Staatsanzeigers.

dpa/PantherMedia | Fabrice Michaudeau)

STUTTGART. Ruft man die neue Website des Ausschreibungsdiensts des Staatsanzeigers auf, blinkt ein interaktives Formular in Form einer Sprechblase auf: „Schön, dass Sie da sind! Wie können wir Ihnen behilflich sein?“. Je nachdem, ob man „Ich bin Auftraggeber/Vergabestelle“ oder „Ich bin Auftragnehmer/Bieter“ anklickt, kommt man direkt zu den für den Nutzer relevanten Informationen. „Wir haben die Seite vom Nutzer her gedacht mit starker Serviceorientierung“, sagt Annette Metzmacher, die das Projekt betreut hat.

Der Kunde soll sich auf der klar strukturierten Seite schnell zurechtfinden und die benötigten Infos und Hilfestellungen erhalten, sowohl zu den Produkten, die der Ausschreibungsdienst für die Veröffentlichung von Vergabeunterlagen anbietet, als auch zur Vergabeberatung. Hier können Vergabestellen Hilfe erhalten oder auch das komplette Verfahren an einen Fachmann übergeben.

Außerdem sind auf der Seite die Schulungen und Blogbeiträge des Staatsanzeigers zu Vergabethemen eingebunden. Neu auf der Seite sind auch aktuelle Nachrichten aus der Vergabeszene. Darüber hinaus finden Nutzer Urteile zu Vergaberechtsfragen sowie ein Vergabelexikon mit Begriffserklärungen.

Kostenfrei stehen Code-Suchmaschinen zu CPV und NUTS zur Verfügung. Die CPV-Codes sorgen europaweit für eine einheitliche Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen. Durch sie können Bieter die für sie relevanten öffentlichen Ausschreibungen mit wenigen Klicks finden. Mit NUTS-Codes werden Gebietseinheiten innerhalb der EU klassifiziert. Sie sind bei EU-weiten Ausschreibungen verpflichtend.

Die Website finden Sie unter: https://www.ausschreibungen.staatsanzeiger.de

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