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Widerspruchsverfahren bei Windkraftanlagen abgeschafft
STUTTGART. Mit der vom Landtag verabschiedeten Gesetzesänderung zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung soll der Bau von Windkraftanlagen, der bisher sieben Jahre dauert, beschleunigt werden. Das Gremium hat das Widerspruchsverfahren bei der Genehmigung abgeschafft, was in einem ersten Schritt zu einer Verkürzung des Genehmigungsverfahrens von bis zu einem Jahr führen kann. Dies hat auch Justizministerin Marion Gentges (CDU) bestätigt.
Die Ministerin erläuterte, dass das Widerspruchsverfahren viel Zeit in Anspruch nehme. Die Verfahrensdauern würden zwischen einem Monat und mehreren Jahren liegen, im Schnitt bei einem Jahr. Dem steht laut Gentges aber zumeist kein Erkenntnisgewinn oder eine Verbesserung der Entscheidung gegenüber. Außerdem erhofft sie sich durch eine personelle Stärkung des Verwaltungsgerichtshofs mehr Effizienz in den Verfahren. Für Daniela Evers (Grüne) ist die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Windkraftanlagen eine rechtssichere und einfache Lösung. Tobias Vogt (CDU) betonte, dass dies ein erster Schritt sei, dem weitere folgen. Auch Gernot Gruber (SPD) begrüßte die Gesetzesänderung. Nico Weinmann (FDP) sieht das Windrad im Land ohnehin nicht als richtiges Mittel der Wahl. Uwe Hellstern (AfD) sieht in der Gesetzesänderung eine Benachteiligung der Bürger.
Quelle/Autor: Rainer Lang