STUTTGART. Es waren zwei Fälle die überregional für Aufmerksamkeit gesorgt hatten und die von den Arbeitsgerichten gegensätzlich entschieden wurden. Die fristlose Kündigung eines IT-Mitarbeiters des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen, der auf einer öffentlichen Facebookseite Muslime als „Pfeifen“ und „Abschaum“ bezeichnet hatte, wurde in alles Instanzen zurückgewiesen. Dagegen billigte auch das Bundesarbeitsgericht die außerordentliche Kündigung eines Gleisbauarbeiters ...
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