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Zensus 2011: So viel weniger Einwohner haben große Städte gezählt

Bei der vergangenen Zählung im Jahr 2011 wurden durchschnittlich 2,54 Prozent weniger Einwohner in Baden-Württemberg gezählt. Betroffene Kommunen bekamen dadurch weniger Geld aus dem Finanzausgleich. Besonders große Städte waren davon betroffen. Wie viele Einwohner weniger wurden beim Zensus 2011 in den großen Städten gezählt?

Der Zensus 2022 steht vor der Tür.

dpa/ZB/Sascha Steinach)

STUTTGART. Mit dem Zensus 2022 steht die nächste Volkszählung an. Doch das Verfahren ist umstritten. Bei der vergangenen Zählung im Jahr 2011 wurden durchschnittlich 2,54 Prozent weniger Einwohner in Baden-Württemberg gezählt. Betroffene Kommunen bekamen dadurch weniger Geld aus dem Finanzausgleich (FAG). Wie viele Einwohner weniger wurden beim Zensus 2011 in den großen Städten tatsächlich gezählt? Wir haben die Zahlen.

Wie werden die Zahlen erhoben?

Beim Zensus, welcher seit 2011 alle zehn Jahre erhoben werden soll, handelt es sich nicht um eine klassische, sondern um eine registergestützte Volkszählung. Diese wird durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert. Das hat den Vorteil, dass nicht alle Bürger befragt werden müssen, da die meisten Daten bereits in den Registern der Verwaltung vorliegen, etwa im Einwohnermeldeamt. Um Melderegister abzugleichen gab es beim Zensus 2011 in Städten ab 10 000 Einwohnern Haushaltsbefragungen auf der Basis von Stichproben. In der Haushaltebefragung zum Beispiel werden etwa zehn Prozent der Bevölkerung per Zufallsstichprobe ausgewählt und zu Merkmalen wie zum Beispiel Alter und Staatsangehörigkeit sowie zu ihrem Bildungsstand und Erwerbsstatus befragt, heißt es auf der Webseite zum Zensus.

Was hat es für Probleme beim Zensus 2011 gegeben?

Besonders große Städte haben beim Zensus 2011 „eine böse Überraschung“ erlebt, denn die Einwohnerzahlen wurden teilweise herunterkorrigiert. Pro Einwohner, hatten Experten errechnet, gab es jährlich rund 1000 Euro weniger aus dem FAG. Allein die Stadt Mannheim hatte auf zehn Jahre gerechnet insgesamt über 200 Millionen Euro weniger zur Verfügung.

Hat es Klagen gegeben?

Ja, gegen den Zensus 2011 haben 144 Kommunen in Baden-Württemberg geklagt, in sechs Fällen wurden Musterklagen durchgeführt. Bundesweit waren es 350. Die Bundesländer Berlin und Hamburg hatten sich direkt an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Die Klagen wurden aber zurückgewiesen. Nach diesem Urteil müssen nun auch Städte unter 50.000 Einwohnern Stichproben durchführen.

Wer wird befragt zum 15. Mai 2022 in Baden-Württemberg?

Die Haushaltsstichprobe wird bei 1,6 Millionen Personen in Baden-Württemberg durchgeführt, die repräsentativ ausgewählt werden. Auskunftspflichtig sind alle volljährigen Personen sowie alle Minderjährigen, die einen eigenen Haushalt führen. Ein Haushaltsmitglied kann jedoch für alle anderen auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder Auskunft geben.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden rund 3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Verwalterinnen und Verwalter zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt, um verlässliche Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erhalten.

Mehr zum Thema Zensus lesen Sie im Staatsanzeiger vom 14. Januar 2022.

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