Urlaubsanspruch
Quelle/Autor: Ralf Schick
Arbeitgeber muss auf Verfall von Urlaub hinweisen
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Doch der Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch. Arbeitgeber müssen aber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den drohenden Urlaubsverfall aufmerksam machen.