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Streupflicht

In ungeraden Jahren müssen die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern Schnee schippen

Der Gemeinderat von Engen (Kreis Konstanz) hat in seiner vergangenen Sitzung eine Änderung der Streupflichtsatzung beschlossen. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Etliche Gemeinderäte in Baden-Württemberg werden in einer der kommenden Sitzungen ähnliche oder gleichlautende Beschlüsse fassen. Zentral ist eine Anpassung der Räumpflicht, die nicht mehr so umfassend ist wie bisher.

Das OLG ist der Auffassung, dass es bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege ausreicht, wenn bei Glätte lediglich auf einer Straßenseite gestreut wird.

dpa/EIBNER/DROFITSCH)
Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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