Verstöße gegen 3-G-Regel an Hochschulen im Promillebereich
STUTTGART. „Volle Unterstützung“ für Hochschulen, die juristisch unter Druck geraten, weil sie vor der Teilnahme am Präsenzbetrieb gegen Studierende vorgehen, die keinen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorlegen wollen, hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) angekündigt.
Es sei selbstverständlich, dass die Hochschulen auf anhaltende Verstöße gegen die Corona-Regeln reagieren werden, und dann stehe das Ministerium an ihrer Seite. Grundsätzlich erklärte Bauer bei der Regierungsbefragung im Landtag, nach ersten Rückmeldungen liege die Zahl der Verstöße gegen die 3-G-Regeln im Promillebereich.
Die Akzeptanz der Maßnahmen sei sehr hoch. In unterschiedlichen Situationen werde durchaus unterschiedlich vorgegangen. Es gebe „ein ordentliches Regelwerk“ von der Vollkontrolle bei kleineren Veranstaltungen oder entsprechend den baulichen Gegebenheiten, etwa an der Uni Konstanz, bis hin zu Stichproben. Und es gebe ein pragmatisches Vorgehen, wenn Nachweise einmalig nicht vorgelegt werden könnten. „Jeder kennt das, dass das Handy keinen Strom hat“, so Bauer. Dann könne der Nachweis am nächsten Tag nachgereicht werden.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer