Debatten im Landtag vom 20. und 21. Oktober 2021

Lindlohr: Parkhäuser müssen nicht zusätzlich überprüft werden

Andrea Lindlohr (Grüne), neue Staatssekretärin im Wohnungsbauministerium, sieht keine Notwendigkeit, Parkgaragen öfter baurechtlich zu prüfen, weil dort mehr E-Autos abgestellt werden.

STUTTGART. Andrea Lindlohr (Grüne), neue Staatssekretärin im Wohnungsbauministerium, sieht keine Notwendigkeit, Parkgaragen öfter baurechtlich zu prüfen, weil dort mehr E-Autos abgestellt werden.

Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner wollte in der Fragestunde des Landtags wissen, ob „in nächster Zeit eine Inventur der Garagen, Tiefgaragen und Parkhäuser geplant ist, um der Dynamik im Bereich des Brandschutzes bei einer erwartbaren und von Land und Bund angestrebten massiven Erhöhung der E-Mobil-Zahlen nebst dem gegenüber Verbrennungsmotoren gänzlich anderen Brandverhalten dieser Fahrzeuge Rechnung zu tragen“

Lindlohr bestritt ein anderes Brandverhalten, abgesehen davon, dass im Brandfall mehr Wasser nötig sei, damit sich Batterien nicht wieder entzündeten. Zudem verwies sie auf Untersuchungen durch Dekra und Deutschen Feuerwehrverband. „Es sind vorerst keine Brandverhütungsschauen geplant. Ich glaube, das ist das, was Sie mit Inventur meinen“, antwortete die Staatssekretärin auf Goßner. Im Vergleich zum Verbrennungsmotor gebe es bei E-Fahrzeugen weder eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit von Bränden noch ein höheres Schadensausmaß

Zweckentfremdungsverbot soll nachjustiert werden

Die Landesregierun will das Zweckentfremdungsgesetz nachjustieren, je nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu erwarten seien grundsätzliche Hinweise, so Staatssekretärin Andrea Lindlohr (Grüne) in der Fragestunde des Landtags, gerade Umgang mit Leerstand. Es gehe um mehrere Fragen, darunter auch darum, wie ein Zweckentfremdungsverbot rückwirkend gelten könne.

Für die SPD hatte Daniel Born unter anderem Auskunft dazu verlangt, ob die Landesregierung beim Zweckentfremdungsverbotsgesetz bei langanhaltendem Leerstand eine rückwirkende Regelung plane. Lindlohr verwies auf die Komplexität, der in Karlsruhe anhängigen Verfahren, sagte aber eine zügige Umsetzung zu, wenn die Entscheidung vorliege.  

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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20. und 21. Oktober 2021