Staatsanzeiger bringt neues Vergabemagazin an den Start
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist sehr komplex geworden. Ob Vergabestelle, Handwerker oder Dienstleister – oft geht damit die Befürchtung einher, Fehler zu machen. Um allen Beteiligten mehr Sicherheit zu geben, wurde die Beilage Praxis+Vergabe entwickelt. Ziel ist es, Praktiker bei der Auftragsvergabe sattelfest zu machen – und das auf einfache, verständliche und praxisnahe Art und Weise. Dafür liefert Praxis+Vergabe Informationen, Expertentipps und Meinungen zum Vergabewesen.
Schwerpunkt der ersten Ausgabe von Praxis+Vergabe ist die rasante Digitalisierung der Auftragsvergabe. Denn hier tut sich einiges. Mit der Unterschwellenvergabeordnung holen Behörden und Betriebe des Landes Angebote nur noch auf elektronischem Weg ein. Auch kommunale Auftraggeber fordern von Bewerbern immer öfter, auf öffentliche Aufträge nur noch elektronisch zu bieten. Künftig bringt die digitale Kompetenz Unternehmen also deutliche Vorteile.
Ein weiteres Thema ist die Kostenschätzung im Vorfeld der Auftragsvergabe. Denn in Zeiten des Baubooms müssen öffentliche Auftraggeber nach Ausschreibungen immer wieder feststellen, dass sie Angebote erhalten, die oberhalb der eigenen Schätzung liegen. Was zu tun ist, damit die erste Kostenschätzung sicher ist, erfahren Leser im Interview mit den Projektmanagementexperten von Drees & Sommer aus Stuttgart.
In der ersten Ausgabe von Praxis+Vergabe wird zudem der stets erneut erhobene Vorwurf „Am Ende gewinnt immer der Billigste!“ diskutiert. Was stimmt, was ist Vorurteil? Und eine Portion Meinung darf auch nicht fehlen: etwa zur immer wieder umstrittenen Vergabe von Aufträgen an Generalübernehmer. Denn übernehmen die Großen die Regie, sehen sich gerade kleine Planungsbüros im Nachteil.
Die Beilage Praxis+Vergabe ist auch digital erhältlich. Interessierte können sich das Magazin kostenfrei herunterladen unter https://praxisundvergabe.staatsanzeiger.de
Ihre Meinung zu der neuen Beilage können Sie uns gerne über eine Teilnahme an unserer Online-Umfrage mitteilen.
Quelle/Autor: Staatsanzeiger