Urteil Hinweisgeberschutzgesetz greift nicht bei falschen Anschuldigungen
Normalerweise sind Whistleblower rechtlich besonders geschützt, damit Arbeitgeber gegen unliebsame Hinweise nicht arbeitsrechtlich vorgehen können. Veröffentlicht der Arbeitnehmer aber wissentlich oder leichtfertig falsche Behauptungen, kann er damit weiterhin seinen Arbeitsplatz gefährden.
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