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Digitalisierung

Die EU erleichtert Zugang zu Firmendaten im Ausland

Die Suche nach Informationen über Geschäftspartner im EU-Ausland soll künftig weniger aufwendig werden als bisher. Dafür soll die neue Digitalisierungsrichtlinie II sorgen, die aber noch in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die Zeiten, in denen Unternehmen aufwändig nach Informationen über Partnerfirmen aus anderen Ländern der EU suchen musste, sollen durch digitale Register bald passé sein.

IMAGO/Sascha Steinach)

Stuttgart. Wer grenzüberschreitend tätig ist und Auskünfte zu einem Betrieb im Ausland sucht, etwa zu den Gesellschafter, der weiß, dass die Recherche manchmalmühsam sein kann. Die geplante Digitalisierungsrichtlinie II der EU verspricht Unternehmen nun erhebliche Vereinfachungen, indem sie Bürokratie abbaut und den Zugang zu Unternehmensinformationen harmonisiert. Martina Meier-Grom, Rechtsanwältin bei der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei CMS, erklärt: „Durch die neuen Regelungen wird die Verfügbarkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit von Unternehmensinformationen europaweit verbessert.“ Kommission, Rat und Parlament haben Einigung über die Inhalte erzielt.

Die Richtlinie sieht vor, Unternehmensinformationen durch verbundene Register besser zugänglich zu machen und Standards zu schaffen. Die Verknüpfung der bestehenden digitalen Plattformen und Register BRIS, BORIS und IRI soll sicherstellen, dass alle relevanten Informationen schnell verfügbar sind. Besonders profitieren Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, deren Verwaltungsaufwand deutlich sinken dürfte. Die konsequente Umsetzung des Once-only-Prinzips, das besagt, dass Unternehmen dieselben Anfragen nicht mehrfach einreichen müssen. Das verspricht Entlastung.

Digitale Vollmacht für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Die Einführung eines EU-weiten Company Certificates (EUCC) und einer digitalen EU-Vollmacht soll die Vertretung und den Existenznachweis von Unternehmen in allen EU-Ländern vereinheitlichen. Diese Bescheinigung soll in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein und vor allem bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren genutzt werden können.

„Mit der Digitalisierungsrichtlinie II geht die EU einen großen Schritt in Richtung eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes“, so Meier-Grom weiter. Wann die geplanten Regelungen in Kraft treten werden, ist noch unklar. Die Mitgliedstaaten haben ab Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie zweieinhalb Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

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